Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gemäß § 20 Waffengesetz (WaffG)

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Die personenbezogenen Daten werden erhoben aufgrund § 43 Waffengesetz (WaffG), § 4 Nationales-Waffenregister Gesetz (NWRG) und § 1 Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG-DV).

Antragsteller/in

Ehemalige/r Besitzer/in

Erbnachweis (Testament, Erbvertrag, Erbschein, Vermächtnis etc.) bitte beifügen

bitte Lieferschein, Rechnung oder Fotos bei den Anlagen hochlanden

Jäger/Sportschütze

Hinweis: Der Besitz von Munition, die nicht für den Gebrauch mit Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen (PTB-Siegel) gefertigt wurde, bedarf der Erlaubnis der Waffenbehörde.

Erben ohne Bedürfnis
Anlagen

Fachkundenachweise/Erbnachweis

Waffenbesitzkarte (Überlassende Person + Erwerber),

Nachweis Erbberechtigung Verzichtserklärung der miterbenden Person/en,

Nachweis sichere Aufbewahrung,

Bestätigung der Büchsen anfertigenden Person über den Einbau eines Blockiersystems,

Bestätigung der Büchsen anfertigenden Person, dass der Einbau eines Blockiersystems nicht möglich ist,Sontiges

Hinweis

powered by XIMA® formcycle
all fields marked with a (*) are required and must be filled out