Hinweis:
Der Erstattungsantrag muss gemäß § 41 Abs. 6 der Abwassersatzung der Stadt Bruchsal spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Jahresabrechnung / des Gebührenbescheides schriftlich beim Abwasserbetrieb eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge müssen wir leider zurückweisen. Nicht eingeleitete Wassermengen müssen durch Sie mit Jahresanfangsstand bzw. -endstand des Absetzungszählers nachgewiesen werden.
Bitte teilen Sie uns mit diesem Antragsformular den Zählerstand Ihres Absetzungszählers zum Ende eines Jahres mit, sofern die Rückmeldung des Zählerstandes nicht bereits über die Ablesekarte der Stadtwerke Bruchsal GmbH bzw. über den Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ erfolgt ist.
falls 2. Gartenwasserzähler vorhanden, duplizieren Sie bitte über das +
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