Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks

Für eine private Veranstaltung zu der ich ein Feuerwerk abbrennen möchte, bitte ich um Genehmigung zur Freistellung vom Verwendungsverbot des § 24 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) und zur Beschaffung der Feuerwerkskörper.

 

Für das Feuerwerk werden ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 verwendet.

Antragstellende Person
Angaben zum Feuerwerk

Wo wird das Feuerwerk abgebrannt?

Feuerwerke sind nicht erlaubt in den Bereichen Golfclub, Michaelsberg, Naturschutzgebiete und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.

Das Feuerwerk muss bis spätestens 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr je nach Jahreszeit abgebrannt sein

Anlagen
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