Anzeige einer Grundstückteilung nach §8 LBO
Zum 01.03.2015 hat der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht für Grundstücksteilungen eingeführt (§ 8 LBO).
Die Teilung eines Grundstückes aufgrund einer neu eingemessenen Grundstücksgrenze muss dem Bauordnungsamt angezeigt werden.