Die Urkundenbestellungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Da noch nicht alle Geburten- und Eheregister digitalisiert sind, kann die Bearbeitung aktuell ca. vier Wochen in Anspruch nehmen. Die fertigen Urkunden werden Ihnen automatisch an die angegebene Adresse zugesandt.
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Auswahl der Urkunde
Für die Anmeldung einer Eheschließung benötigen Sie einen beglaubigten Geburtenregisterauszug
Angaben zur bestellenden Person
Geburtsurkunde beantragen
Beurkundete Person
Bitte geben Sie das Geburtsdatum an. Sollte dieses nicht bekannt sein, genügt auch die Jahresangabe.
Der Geburtsort auf Ihrer Geburtsurkunde muss mit dem hier angegebenen Geburtsort übereinstimmen. Geburtsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Geburt beurkundet wurde.
Urkundenbestellung
Bitte wählen Sie die gewünschte(n) Urkundenart(en) aus und geben Sie die Anzahl der Urkunden ein.
Wird die Urkunde für die Krankenversicherung beantragt, entstehen keine Kosten.
Wird die Urkunde für die Rentenversicherung beantragt, entstehen keine Kosten.
Wird die Urkunde für die Unfallversicherung beantragt, entstehen keine Kosten.
Urkunde über eine Eheschließung beantragen
Ort und Datum der Eheschließung
Der tatsächliche Ort der Eheschließung muss mit dem nachfolgend angegebenen Ort übereinstimmen. Bei einer Hochzeit im Ausland muss der angegebene Ort mit dem Ort, an dem die Ehe nachbeurkundet wurde, übereinstimmen.
nur bei Eheschließungen im Ausland
Angaben zu den Eheleuten
Ehefrau
Ehemann
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Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft
Ort und Datum der Verpartnerung
Der tatsächliche Ort der Verpartnerung muss mit dem nachfolgend angegebenen Ort übereinstimmen. Bei einer Verpartnerung im Ausland muss der angegebene Ort mit dem Ort, an dem die Verpartnerung nachbeurkundet wurde, übereinstimmen.
nur bei Verpartnerungen im Ausland
Angaben zu verpartnerten Personen
Erste verpartnerte Person
Zweite verpartnerte Person
welches Register?
Sterbefallurkunde beantragen
Ort und Datum des Sterbefalls
Der tatsächliche Ort des Sterbefalls muss mit dem nachfolgend angegebenen Ort des Sterbefalls übereinstimmen. Sterbeurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Sterbefall beurkundet wurde.
Verstorbene Person
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