Die Bedeutung des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft erfordert eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, einzelnen Initiativen und Organisationen mit der Stadt. Für ihre wichtige Arbeit ist eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln notwendig und gerechtfertigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass diese Institutionen ihre Angebote und Leistungen nicht nur im eigenen Interesse erbringen, sondern gleichzeitig einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Mit der Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten (Förderrichtlinien) schuf die Stadt Bruchsal eine transparente und einheitliche Form der Förderung. Die Förderrichtlinie unterscheidet zwischen „Pauschaler Grundförderung“, „Anlassbezogener Förderung“ und „Erweiterter Förderung“. Zum besseren Verständnis können Sie die Förderrichtlinie samt Fördervoraussetzungen und Fördertatbeständen hier einsehen. Im folgenden Online-Antragsverfahren werden Sie Schritt für Schritt durch die jeweiligen Förderanträge geführt. Sie können einen oder mehrere Anträge stellen. Wir bitten Sie, sich Zeit zu nehmen und die einzelnen Punkte genau durch zu lesen. Vor der Beantragung geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die einzelnen Fördertatbestände und die Nachweise, die benötigt werden. Legen Sie sich die jeweiligen Nachweise in digitaler Form bereit, um einen Abbruch der Beantragung, wegen eines fehlenden Dokuments zu verhindern. Falls sie Fragen haben sollten, melden Sie sich gerne bei den zuständigen Ansprechpartner/-innen, deren Kontaktdaten Sie hier finden können.
Falls Sie während dem Ausflüllen feststellen, dass Ihnen Unterlagen oder Informationen fehlen, ist es möglich, den Antrag zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu bearbeiten.
Mit der pauschalen Grundförderung beantragen Sie Zuschüsse, die Sie einmal im Jahr beantragen können. Diese Zuschüsse sind:
Voraussetzung dafür ist eine nachgewiesene Teilnahme am Zertifizierungsprogramm des Landkreises Karlsruhe zum Jugendschutz oder eine vergleichbare Schulung.
Sie können entweder den Meldebogen des Sportverbandes oder eine namentliche Liste mit Geburtsjahr hochladen.
Mietzuschuss wird nur in begründeten Einzelfällen ausbezahlt.
Die Belegung der Halle muss unbedingt im Vorfeld vom Fachamt genehmigt worden sein!
Die anlassbezogene Förderung beinhaltet Zuschüsse, die eine Anschaffung, eine Veranstaltung, einen Wettkampf oder ähnliches zum Grund haben und daher nicht pauschal, sondern eben anlassbezogen ausgezahlt werden. Zur anlassbezogenen Förderung gehören:
Generell müssen Zuschussanträge im laufenden Kalenderjahr und im Vorfeld von Veranstaltungen, Baumaßnahmen und Investitionen gestellt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die abweichende Regelung bei höheren Investitionssummen (Antragstellung im laufenden Jahr für das Folgejahr). Fügen Sie die Rechnungen und Zahlungsnachweise an betreffender Stelle bei (Kopie des (Vereins-)Kontoauszuges).
Damit der Zuschuss bearbeitet werden kann, muss der Stadt Bruchsal das Formular über die Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
Verbrauchsmaterialien, Sportbekleidung, Gegenstände, die besonders dem Verschleiß, Verbrauch oder Verlust unterliegen sowie laufende Unterhaltungsmaßnahmen und Reparaturkosten werden nicht bezuschusst.
Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.
Die erweiterte Förderung beinhaltet alle Zuschüsse, die Sie einmal als erweiterte Förderung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erhalten können. Dazu gehören: