Grundförderung bzw. erweiterte Förderung für Vereine beantragen

Hinweise

Die Bedeutung des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft erfordert eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, einzelnen Initiativen und Organisationen mit der Stadt. Für ihre wichtige Arbeit ist eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln notwendig und gerechtfertigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass diese Institutionen ihre Angebote und Leistungen nicht nur im eigenen Interesse erbringen, sondern gleichzeitig einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Mit der Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten (Förderrichtlinien) schuf die Stadt Bruchsal eine transparente und einheitliche Form der Förderung.
 
Die Förderrichtlinie unterscheidet zwischen „Pauschaler Grundförderung“, „Anlassbezogener Förderung“ und „Erweiterter Förderung“. Zum besseren Verständnis können Sie die Förderrichtlinie samt Fördervoraussetzungen und Fördertatbeständen hier einsehen.

 
Im folgenden Online-Antragsverfahren werden Sie Schritt für Schritt durch die jeweiligen Förderanträge geführt. Sie können einen oder mehrere Anträge stellen. Wir bitten Sie, sich Zeit zu nehmen und die einzelnen Punkte genau durch zu lesen. Vor der Beantragung geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die einzelnen Fördertatbestände und die Nachweise, die benötigt werden. Legen Sie sich die jeweiligen Nachweise in digitaler Form bereit, um einen Abbruch der Beantragung, wegen eines fehlenden Dokuments zu verhindern.
 
Falls sie Fragen haben sollten, melden Sie sich gerne bei den zuständigen Ansprechpartner/-innen, deren Kontaktdaten Sie hier finden können.

Allgemeine Informationen zum Verein
Angaben zum vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied
Abweichende Adresse für den Schriftverkehr
Bankverbindung des Vereins
Auswahl des Antrags bzw. der Anträge
Hinweis

Falls Sie während dem Ausflüllen feststellen, dass Ihnen Unterlagen oder Informationen fehlen, ist es möglich, den Antrag zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu bearbeiten. 

Antrag auf Grundförderung für Vereine - pauschale Jahreszuschüsse
Informationen zur pauschalen Grundförderung

Mit der pauschalen Grundförderung beantragen Sie Zuschüsse, die Sie einmal im Jahr beantragen können. Diese Zuschüsse sind:

  • Jahreszuschuss
  • Verwaltungskostenzuschuss
  • Förderung der Jugendarbeit pro Jugendliche/r (bis 18 Jahre)
    • Nachweise:
      • Nachweis Jugendschutzzertifikat des Landratsamts Karlsruhe und
      • Liste mit Jugendlichen (Name, Geburtsjahr) oder Meldebogen des Sportverbandes
  • Zuschuss an hallenspielende Jugendmannschaften
  • Förderung von aktiven lizenzierten Übungsleitenden oder vergleichbar Qualifizierte
    • Nachweise
      • Nachweis der Übungsleiterlizenzen bzw. vergleichbarer Qualifikationen
  • Kosten für Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilligem Sozialem Jahr (FSJ)/Freiwilligem Ökologischem Jahr (FÖJ)
    • Nachweise
      • Einsatzplan BFD/FSJ/FÖJ
  • Mietzuschuss für Benutzung sonstiger, nichtstädtischer Hallen, Räume und Einrichtungen für Trainings- und Übungszwecke sowie Spielbetrieb
  • Zuschuss zur Pflege und Unterhaltung eigener Vereinsanlagen
Allgemeine Fragen zur Prüfung der Förderwürdigkeit des Vereins
Angaben zu den Vereinsmitgliedern
Angaben zur Vereinsanlage
Öffentliche Auftritte oder Veranstaltungen
Zuschüsse
Jahreszuschuss / Grundpauschale
Verwaltungskostenzuschuss
Förderung der Jugendarbeit

Voraussetzung dafür ist eine nachgewiesene Teilnahme am Zertifizierungsprogramm des Landkreises Karlsruhe zum Jugendschutz oder eine vergleichbare Schulung.
 

Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
Räume, Hallen und Einrichtungen

Mietzuschuss wird nur in begründeten Einzelfällen ausbezahlt.

Die Belegung der Halle muss unbedingt im Vorfeld vom Fachamt genehmigt worden sein!

Zuschuss zur Unterhaltung der Vereinsanlage
Antrag auf Grundförderung für Vereine - anlassbezogene Zuschüsse
Informationen zur anlassbezogenen Förderung

Die anlassbezogene Förderung beinhaltet Zuschüsse, die eine Anschaffung, eine Veranstaltung, einen Wettkampf oder ähnliches zum Grund haben und daher nicht pauschal, sondern eben anlassbezogen ausgezahlt werden.
 
Zur anlassbezogenen Förderung gehören:
 

  • Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Lehrgänge, etc.)
    • Nachweise
      • Rechnungen von Fortbildungen- und Qualifizierungsmaßnahmen
      • Teilnahmenachweise von Fortbildungen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
  • Anschaffung von Pflegegeräten zur Vereinsanlagenunterhaltung
  • Anschaffung von Sportgeräten, vereinseigenen Instrumenten & Noten, sonstigen Gegenständen und Materialien, die der Ausübung des Hauptzweckes dienen
  • Anschaffung von Kostümen und Uniformen
  • Zuschuss für investive Baumaßnahmen und größere Instandsetzungen an vereinseigenen baulichen Anlagen
  • Zuschuss für einen Veranstaltungsraum
  • Zuschuss bei Defizit einer Veranstaltung
  • Kostenübernahme zur Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Zuschuss zu Pokalen, Medaillen und Ehrenpreisen
  • Fahrtkostenzuschuss bei (inter-)nationalen Wettbewerben und Meisterschaften
  • Anerkennung besonderer Erfolge und Leistungen, größere Zuchtausstellungen u. ä.
  • Jubiläumszuwendungen

 
Generell müssen Zuschussanträge im laufenden Kalenderjahr und im Vorfeld von Veranstaltungen, Baumaßnahmen und Investitionen gestellt werden.


Bitte beachten Sie unbedingt die abweichende Regelung bei höheren Investitionssummen (Antragstellung im laufenden Jahr für das Folgejahr).

Fügen Sie die Rechnungen und Zahlungsnachweise an betreffender Stelle bei (Kopie des (Vereins-)Kontoauszuges).

Vorsteuerabzug

Damit der Zuschuss bearbeitet werden kann, muss der Stadt Bruchsal das Formular über die Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

Förderungen im laufenden Kalenderjahr (jährliche Förderung)
Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Für die Förderung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden die zugehörigen Rechnungen und Teilnahmenachweise benötigt.
Zuschuss zur Unterhaltung der Vereinsanlage
Wenn Sie Zuschüsse zur Unterhaltung von Vereinsanlagen beantragen, benötigen wir Angebote bzw. Rechnungen zu Ihrer Anschaffung.
Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse

Verbrauchsmaterialien, Sportbekleidung, Gegenstände, die besonders dem Verschleiß, Verbrauch oder Verlust unterliegen sowie laufende Unterhaltungsmaßnahmen und Reparaturkosten werden nicht bezuschusst.

Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.

Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.

Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.

Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.

Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.

Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.

  • Investitionskostenzuschüsse werden im Einzelfall entschieden.
  • Ab einer Investition von 5.000 € muss der Antrag bis zum 15. Juni für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.
 
Fördervoraussetzungen:
  • Der Verein besteht seit mindestens 3 Jahren.
  • Die Antragstellenden haben entsprechende Finanzierungspläne nachzuweisen, dass das Vorhaben für sie finanziell tragbar ist.
  • Die Unterlagen des Badischen Sportbundes dienen als Basis - auch für Nicht-Sportvereine.
  • Die Leistung von Eigenarbeit wird nach dem Finanzierungsplan bezuschusst.
  • Es werden die vom Badischen Sportbund anerkannten Stundensätze zugrunde gelegt.
  • Alle Unterlagen des Badischen Sportbundes finden Sie unter: https://www.badischer-sportbund.de/zuschuesse/sportstaetten/

Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir die Rechnung/en und Überweisungsbeleg/e zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.

Veranstaltungsförderung
Überregionale Wettbewerbe, Meisterschaften, Zuchtausstellungen u. Ä.
Jubiläumszuwendung
Förderungen für das folgende Kalenderjahr
Größere Anschaffungen und Investitionen muss die Stadt Bruchsal bereits in den Haushalt einplanen können.
Daher gilt für nachstehende Positionen eine vorherige Anmeldung.
Die Anmeldefrist ist der 15.06. im laufenden Jahr für eine Maßnahme im darauffolgenden Jahr. 
Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse
Wenn Sie Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse beantragen möchten, benötigen wir Vergleichsangebote zu Ihrer Anschaffung bzw. Investition.
Antrag auf erweiterte Förderung für Vereine, Verbände, Institutionen, Organisationen, Initiativen sowie einzelne Veranstaltungen und Projekte
Informationen zur erweiterten Förderung

Die erweiterte Förderung beinhaltet alle Zuschüsse, die Sie einmal als erweiterte Förderung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erhalten können.
 
Dazu gehören:
 

  • Förderung von Angeboten für Kinder und Jugendliche
    • Nachweise
      • Nachweis Jugendschutzzertifikat des Landratsamts Karlsruhe
      • bei Zuschüssen für Laternenumzüge anlässlich des St. Martinstages: Liste der Kinder und Rechnungen
  • Veranstaltungsförderung (öffentliche Benefizveranstaltungen, Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnungen, Sonderzuschüsse für besondere Veranstaltungen)
    • Nachweise
      • Nachweis der Zahlungen bzw. Rechnung
      • Nachweis über Höhe und Verwendung des Reinerlöses bei Benefizveranstaltungen
      • Programm/Flyer bei Benefizveranstaltungen
  • Projektförderung
    • Detaillierter Projekt- und Finanzierungsplan
    • Flyer/Programm des Projekts
Vorsteuerabzug

Damit der Zuschuss bearbeitet werden kann, muss der Stadt Bruchsal das Formular über die Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

Allgemeine Fragen zur Förderwürdigkeit
Antrag auf erweiterte Förderung
Förderung von Angeboten für Kinder und Jugendliche
Veranstaltungsförderung
Projektförderung