Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und/oder Munition

Hinweis

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Sie sind gemäß § 39 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung werden bei folgenden Behörden Auskünfte eingeholt:

  • Bundeszentralregister
  • staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  • Landespolizei oder der zentralen Polizeidienststelle oder beim Landeskriminalamt Ihres letzten bzw. aktuellen deutschen Wohnsitzes
  • Bundeskriminalamt
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Zollkriminalamt

Kosten:

   68 €

+ 23 € pro Waffe für Eintragung/Austragung

Angaben Versender

Angaben Empfänger

Angaben zur Waffe/Waffen sowie Munition

Angaben zu waffenrechtlichen Erlaubnissen

Für die genannte/n Waffen/Munition ist der Empfänger im Besitz folgender Erlaubnisse:

Waffenbesitzkarte

Angaben zur sicheren Aufbewahrung

Angaben zum Versand/Beförderungsmittel

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