Bewohnerparkausweis beantragen

Allgemeine Hinweise
  • Bewohnerparkberechtigungen werden nur an Personen ausgegeben, die im fraglichen Bereich einen Wohnsitz nachweisen können (melderechtlicher Wohnungsbegriff).
  • Grundvoraussetzung für die Erteilung von Bewohnerparkberechtigungen ist das Fehlen sonstiger Abstellmöglichkeiten für das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes (Garage, privater Parkplatz, Stellplatz, Hoffläche usw.).
  • Vorzulegen ist der Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder eine vollständige Kopie und eine Nutzungsüberlassungserklärung des Kraftfahrzeughalters, wenn dieser nicht selbst das Kraftfahrzeug nutzt
  • Jeder Antragstellende erhält höchstens einen Bewohnerparkausweis für bis zu drei wahlweise zu parkende Fahrzeuge.
  • Der Parkausweis ist unaufgefordert an die Straßenverkehrsbehörde zurückzugeben, sobald die Genehmigung abgelaufen ist.
  • Für Anhänger und Wohnwagenanhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit einer Länge von über 6,00 m.
  • Frist: Sie können die Verlängerung frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Auswahl des Antrags

Bewohnerparkausweis

 

Jahresgebühr i.H.v. 90,00 € 

Eine Übersicht über die Parkzonen, in denen ein Bewohnerparkausweis benötigt wird, finden Sie hier: Übersicht Parkzonen

Ersatzausstellung bei Verlust

 

Einmalige Gebühr i.H.v. 30,00 € 

Antragsteller/-in
Sonstige Angaben

Bitte tragen Sie hier die Daten des Fahrzeughalters ein und  laden Sie das ausgefüllte und vom Fahrzeughalter unterschriebene Formular der Nutzungsüberlassung hier hoch.

Nachweise

Die erste Seite mit Ihrem Namen, dem KfZ-Kennzeichen sowie den Fahrzeugdaten muss ersichtlich sein.

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