Bewohnerparkausweis beantragen

Allgemeine Hinweise
  • Bewohnerparkberechtigungen werden nur an Personen ausgegeben, die im fraglichen Bereich einen Wohnsitz nachweisen können (melderechtlicher Wohnungsbegriff).
  • Grundvoraussetzung für die Erteilung von Bewohnerparkberechtigungen ist das Fehlen sonstiger Abstellmöglichkeiten für das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes (Garage, privater Parkplatz, Stellplatz, Hoffläche usw.).
  • Vorzulegen ist der Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder eine vollständige Kopie und eine Nutzungsüberlassungserklärung des Kraftfahrzeughalters, wenn dieser nicht selbst das Kraftfahrzeug nutzt
  • Jeder Antragstellende erhält höchstens einen Bewohnerparkausweis für bis zu drei wahlweise zu parkende Fahrzeuge.
  • Der Parkausweis ist unaufgefordert an die Straßenverkehrsbehörde zurückzugeben, sobald die Genehmigung abgelaufen ist.
  • Für Anhänger und Wohnwagenanhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit einer Länge von über 6,00 m.
  • Frist: Sie können die Verlängerung frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Auswahl des Antrags

Bewohnerparkausweis

 

Jahresgebühr i.H.v. 90,00 € 

Eine Übersicht über die Parkzonen, in denen ein Bewohnerparkausweis benötigt wird, finden Sie hier: Übersicht Parkzonen

Ersatzausstellung bei Verlust

 

Einmalige Gebühr i.H.v. 30,00 € 

Antragsteller/-in
Sonstige Angaben