Nach
§ 1 Personalausweisgesetz sind Deutsche verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen. Zur Feststellung der Identität ist dieser auf Verlangen vorzulegen beziehungsweise dessen Seriennummer anzugeben.
Unter einem Ausweis versteht man den Personalausweis, den vorläufigen Personalausweis oder den Ersatz-Personalausweis.
Nach
§ 1 Passgesetz können sich Deutsche ausweisen indem sie den Pass über ihre Person vorlegen beziehungsweise wenn sie dessen Seriennummer angeben. Als Pass versteht man den Reisepass, den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den amtlichen Pass (Dienstpass, Diplomatenpass, vorläufiger Dienstpass, vorläufiger Diplomatenpass).