Bruchsaler Kinder- und Jugendpass beantragen

Informationen
Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn Sie Sozialleistungen erhalten oder mind. 5 Kinder haben bzw. die Anspruchsvoraussetzungen für den Bruchsaler Kinder- und Jugendpass erfüllen. Der Bruchsaler Kinder- und Jugendpass ist nicht übertragbar und kann bei Zuwiderhandlung eingezogen werden.

Anerkannte Sozialleistungen:
  • Wohngeld
  • SGB II
  • SGB VIII
  • SGB XII
  • AsylbLG
  • Pflegebescheinigung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kinderzuschlag

Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie einen Bescheid über den Erhalt von Sozialleistungen* sowie ein Bild des Kindes bzw. des Jugendlichen, für das/den der Kinder- und Jugendpass ausgestellt werden soll, hochladen.

* Kinder mit einem Schwerbehindertenausweis, Pflegekinder und Familien mit mehr als vier Kindern sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie keine Sozialleistungen erhalten. 
Angaben zur antragstellenden Person


Kinder bzw. Jugendliche, die einen Pass erhalten sollen
Sozialleistungsnachweis