Abbrennanzeige eines Feuerwerks gem. § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Antragstellende Person bzw. Personengesellschaft

Firmenanschrift

Kontaktdaten

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der vertretungsberechtigten Person an:

Verantwortliche Person
Feuerwerk
Sicherheitsvorkehrungen
Angaben zum Feuerwerk

Wo wird das Feuerwerk abgebrannt?

Wann wird das Feuerwerk abgebrannt?

Bitte beachten Sie die Antragsfristen zum Abbrennen von Feuerwerken:

  • Kategorie 2 (nur vom 2. Januar bis 30. Dezember) und die Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 (ganzjährig) zwei Wochen vor Abbrennen des Feuerwerks.
  • Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vor Abbrennen des Feuerwerks.
Sonstige Bemerkungen und Anlagen