Foodtruckstand beantragen

Hinweise und Erläuterungen
  1. Wünsche für bestimmte Standplätze werden nach Verfügbarkeit und brandschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt.
  2. Es werden maximal drei aufeinanderfolgende Monate am Stück genehmigt.
  3. Das Befahren der Fußgängerzone ist für den Auf- und Abbau des Standes mit Schritttempo gestattet. Am Stand darf nur gehalten werden, so lange das für den Auf- und Abbau unbedingt nötig ist. Das dauerhafte Abstellen des Fahrzeuges am Standplatz ist nicht gestattet.
    Falls im Rahmen des Standes ein Fahrzeug vor Ort parken soll, muss dies ausdrücklich beantragt und begründet werden.
  4. Vor einer Wahl haben Wahlkampfstände Vorrang. Andere Stände können an den letzten acht Samstagen vor einer Wahl nicht oder erst kurzfristig genehmigt werden.
  5. Die Genehmigung wird gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf Widerruf erteilt. Änderungen sind vorab von der Straßenverkehrsbehörde zu genehmigen. Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, sollten Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde vorgenommen werden.
  6. Die Fläche ist täglich spätestens bis Ende des genehmigten Zeitraumes vollständig zu räumen und zu säubern.
Angaben zum Inhaber bzw. zur Inhaberin
Angaben zum Foodtruck

Eine Übersicht über die verfügbaren Standplätze können Sie dem Lageplan entnehmen:

Standortübersicht für mobile Verkaufsstände / Foodtrucks


In welchem Zeitraum möchten Sie ihren Foodtruck betreiben?

 

Bitte beachten Sie, dass maximal drei aufeinanderfolgende Monate genehmigt werden.

An welchen Wochentagen möchten Sie Ihren Foodtruck betreiben?

Uhrzeit

Uhrzeit

Uhrzeit

Uhrzeit

Uhrzeit

Uhrzeit

Uhrzeit

Abmessungen des Stands
Sonstiges


Anlagen

Bitte laden Sie hier Bilder Ihres Foodtrucks hoch (Innen- und Außenansicht aus verschiedenen Perspektiven):