Versammlung gemäß § 14 Versammlungsgesetz anmelden

Anmeldende Person
Angaben zum Versammlungsleiter / zur Versammlungsleiterin

Bitte geben Sie eine Nummer an, auf der Sie mobil (vor allem während der Veranstaltung) zu erreichen sind.

Bitte geben Sie eine Nummer an, auf der Sie mobil (vor allem während der Veranstaltung) zu erreichen sind.

Angaben zur Versammlung
Örtlichkeit
Datum und zeitlicher Ablauf

Die Versammlung muss 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden (§14 Versammlungsgesetz).

Angaben zu den Teilnehmenden
powered by XIMA® formcycle
all fields marked with a (*) are required and must be filled out