Antrag auf Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Außenwarenpräsentation/Außengastronomie/Außenmöblierung (Sondernutzungserlaubnis gemäß §16 Straßengesetz)

Hinweis
Dieser Antrag kann ausschließlich für die Beantragung einer Jahresgenehmigung genutzt werden. 
Für einmalige Aktivitäten nutzen Sie bitte den Antrag für Info- und Verkaufsstände.
Art des Antrags
Angaben zum Betrieb / Filiale / Gaststätte
Art der Nutzung
Bitte kreuzen Sie die zutreffende Art der Nutzung an.
Bitte geben Sie auch die entsprechende Anzahl an. Mehrfachnennungen sind möglich.

Bitte fügen Sie einen Plan der Fläche mit Maßen bei.
Im Plan extra auszuweisen sind:
  • bei Bestuhlungen: die tatsächlich genutzte Fläche
  • Die Abmessung für Begrünung, Pflanzenbehälter oder Blumenkübel (diese Flächen werden für die Gebühr von der Gesamtfläche abgezogen)
  • Die Breite der Durchgänge für Fußgänger, den Abstand zur Hauswand, die Restbreite der Fahrbahn (4 m in der Fußgängerzone) oder des Gehwegs (mind. 1,5 m) 
  • Schirme oder Markisen (diese dürfen nicht über die Verkaufsfläche hinausragen)
Gesamtgröße der Verkaufsfläche
Gesamtfläche in m² - Grünfläche in m²
Gestaltung der Außenfläche

Die Außenflächen müssen mit benachbarten Flächen abgestimmt sein. Es muss für zu Fuß gehende und für Fahrzeuge eine stetige und durchgängige Wegeführung gegeben sein.
Die verbindlichen Regelungen der "Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt" sind einzuhalten!
Die Richtlinien finden Sie hier.

Bitte wählen Sie eine der folgenden Gestaltungsmöglichkeiten aus:

Nutzungszeitraum
Die Genehmigung der Sondernutzung wird in stets widerruflicher Weise erteilt und kann jederzeit - in die Zukunft gerichtet - zum nächsten Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ein zeitweiliger Nutzungsausfall durch Witterung, Veranstaltungen oder Baustellen ist einkalkuliert. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Ein kürzerer jährlicher Nutzungszeitraum hat eine geringere Gebühr zur Folge.
 
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