Die Außenflächen müssen mit benachbarten Flächen abgestimmt sein. Es muss für zu Fuß gehende und für Fahrzeuge eine stetige und durchgängige Wegeführung gegeben sein. Die verbindlichen Regelungen der "Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt" sind einzuhalten! Die Richtlinien finden Sie hier. Bitte wählen Sie eine der folgenden Gestaltungsmöglichkeiten aus: