Mit diesem Formular können Sie eine Genehmigung zum Plakatieren beantragen.
Bitte beachten Sie, dass maximal 25 Plakate für eine Dauer von höchstens zwei Wochen genehmigt werden können.
Die Sondernutzungsgebühr beträgt 5 Euro pro Plakat zzgl. der Verwaltungsgebühr in Höhe von 28 Euro.
Plakate direkt am Gebäude, an Hoftoren oder in Schaufenstern sind genehmigungsfrei.
Andere Plakate auf Privatgelände (z.B. an Zäunen) brauchen eine Genehmigung, wenn sie von öffentlichen Flächen aus einsehbar sind.
Nur, wenn Sie eine Gebührenbefreiung beantragen möchten:
Bitte halten Sie Ihren Freistellungsbescheid vom Finanzamt in digitaler Form zum Upload bereit.