Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass oder im Reisegewerbe gemäß § 2 Absatz 2 Gaststättengesetz-BW (LGastG)

Hinweise

Wann ist eine Anzeige nach § 2 Absatz 2 LGastG erforderlich?

Ein vorübergehendes Gaststättengewerbe darf nur aus "besonderem Anlass" betrieben werden. Ein solcher Anlass liegt vor, wenn der Ausschank und/oder die Bewirtung lediglich von kurzfristiger Natur sind und an ein nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpfen.
Die Anzeige hat spätestens zwei Wochen vor Beginn zu erfolgen.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn Vereine ein vorübergehendes Gaststättengewerbe ohne Alkoholausschank betreiben oder wenn Getränke und zubereitete Speisen als unentgeltliche Kostproben verabreicht werden (weitere Ausnahmen siehe §1 Abs. 4 LGastG).


Kosten

Für die Bearbeitung der Anzeige (Prüfung, Weiterleitung an Behörden gem. § 4 Abs. 2 LGastG und Ausstellung einer amtl. Bestätigung) werden Gebühren fällig. Im Normalfall wird eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten veranschlagt.

Für Anordnungen nach § 6 LGastG erhöht sich die Bearbeitungszeit.

Es gilt die Gebührensatzung vom 01.07.2022. Für eine Stunde Bearbeitungszeit werden gemäß Ziffer 1.01 des Gebührenverzeichnisses 68,-€ veranschlagt.

Veranstaltungszeiten

Öffentliche Veranstaltungen dürfen an Sonn- und Feiertagen erst nach Ende der Hauptgottesdienstzeit (Bruchsal und Stadtteile) ab 11.30 Uhr beginnen.

Nach § 8 Abs. 1 LGastG beginnt die Sperrzeit um 3 Uhr. In der Nach zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Die gesetzlichen Regelungen über die Nachtruhe bleiben davon unberührt.

Antragstellende Person
Juristische Person:
Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind
  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).
Kontaktperson / vertretungsberechtigte Person
Firmensitz
Verantwortliche Person
Verantwortliche Person vor Ort
Anlass und Veranstaltungsort

Über die Schaltfläche mit dem grünen + können Sie das Datumsfeld erweitern

Bitte wählen Sie aus, wo die Veranstaltung stattfinden soll.

Angaben zur Veranstaltung
Personen pro Tag
Falls ein Festzelt mit einer Größe von mehr als 75 m² Grundfläche und/ oder eine Bühne mit einer Grundfläche von mehr als 100 m² aufgestellt werden soll, muss dies bereits im Vorfeld beim Ordnungsamt der Stadt Bruchsal angezeigt werden. 
Bitte Zutreffendes ankreuzen:
innerhalb des Gebäudes
z.B. Erdgeschoss, 1. OG, etc.
im Freien
Getränke und Speisen
Es werden angeboten:
Toilettenanlagen
Sofern keine oder nicht genügend Toiletten zur Verfügung stehen, ist das Aufstellen eines Toilettenwagens erforderlich. 

Für die Gäste stehen folgende Toiletten zur Verfügung:
Programm
Musikdarbietungen

Über die Schaltfläche mit dem grünen + können Sie das Programmfeld erweitern

Die nach Lotterieverordnung notwendige Losverkaufsanzeige ist vor Veranstaltungsbeginn an das Finanzamt Karlsruhe-Durlach, Lotteriesteuerstelle zu richten.
Sicherheitsvorkehrungen
Jugendschutz
z.B. farblich unterschiedliche Eintrittsbänder, Security, etc.
Verantwortliche Person für den Jugendschutz
Sanitätsdienst
Brandsicherheitswache
Sicherheitsdienst
Firmenanschrift
Falls an verschiedenen Tagen bzw. zu bestimmten Uhrzeiten unterschiedlich viele Sicherheitskräfte vor Ort sind, bitte hier aufführen.
Ordnungskräfte
z.B. Parkplatzanweisung, Sicherung der Flucht- und Rettungswege, Einlasskontrolle, etc.
Sonstige Bemerkungen
Gebühren

Die Stadt Bruchsal kann eine Veranstaltungsanzeige unter bestimmten Voraussetzungen gebührenfrei bestätigen. 
Dies ist der Fall, wenn

  • der Reinerlös der Veranstaltung nachweislich ausschließlich für soziale und karitative Zwecke verwendet wird.
  • die Veranstaltung durch städtische Einrichtungen und Institutionen sowie sonstige Vereine durchgeführt werden und die Veranstaltung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient bzw. deren Erlös zur Finanzierung solcher bestimmt ist (z.B. Schulfördervereine, Bürgerwehren usw.).

Der/die Anzeiger/in ist dazu verpflichtet, die Gebührenbefreiung direkt in diesem Antrag anzugeben und die entsprechenden Nachweise (Spendenbescheid nach der Veranstaltung oder Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes) beizufügen.

Geben Sie hier die Begründung für die Gebührenbefreiung ein.
Laden Sie hier den Nachweisdokumente bezüglich Ihrer Gebührenbefreiung hoch.

Datenschutzhinweise und Einwilligung in die Datenverarbeitung

 

Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise zu den allgemeinen Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO.

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

 

Stadt Bruchsal

vertreten durch den

Oberbürgermeister Sven Weigt

Kaiserstraße 66

76646 Bruchsal

Tel.: +49 7251/79-0

Fax: +49 7251/79-222

E-Mail: info@bruchsal.de

 

Datenschutzbeauftragter

Komm.ONE

Anstalt des öffentlichen Rechts

Weissacher Str. 15

70499 Stuttgart

E-Mail: datenschutzbeauftragte@komm.one

 

1. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

 

2. Empfänger Ihrer Daten

 

Empfänger Ihrer Daten ist das Ordnungsamt der Stadt Bruchsal.

 

3. Datenübermittlung in Drittländer

 

Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt.

 

4. Geplante Speicherdauer

 

Die Daten werden solange gespeichert bis Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen.

 

5. Betroffenenrechte und Beschwerderecht

 

Recht auf Widerruf Art. 7 Abs. 3 DSGVO

 

Sofern die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO beruht, haben Sie das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@bruchsal.de

 

Auskunftsrecht Art. 15 DSGVO

 

Sie haben das Recht, von uns eine Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@bruchsal.de

 

Recht auf Berichtigung Art. 16 DSGVO

 

Sie haben das Recht, dass Sie betreffende unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@bruchsal.de

 

Recht auf Löschung Art. 17 DSGVO

 

Sofern einer der in Art. 17 DSGVO aufgeführten Gründe vorliegt, haben Sie das Recht, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@bruchsal.de

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO

 

Sie haben bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt wird.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@bruchsal.de

 

Recht auf Übertragbarkeit Art. 20 DSGVO

 

Sie haben das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@bruchsal.de

 

Widerspruchsrecht Art. 21 DSGVO

 

Wenn wir Ihre Daten verarbeiten, weil die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erforderlich ist, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@bruchsal.de

 

Beschwerderecht Art. 77 DSGVO

 

Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wie z.B. beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit BadenWürttemberg

Hausanschrift: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Telefonzentrale: +49 711/61 55 41-0

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

 

6. Datensicherheit

 

Datenschutz und Datensicherheit haben für uns oberste Priorität. Daher setzen wir verschiedene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Maßnahmen passen wir laufend an die technische Entwicklung an, um größtmögliche Sicherheit auch in Zukunft gewährleisten zu können.

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