Auskunft aus den Archivdaten des Gewerberegisters als Behörde beantragen

Hinweise für die Auskunft an Behörden
Dieser Antrag kann nur von Behörden gestellt werden!

1. Die Beauskunftung erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Baden-Württemberg und der Archivsatzung der Stadt Bruchsal vom 26.06.2018. Eine Auskunft kann nur erfolgen, insoweit schutzwürdige Belange der ehemaligen Gewerbeinhaber nicht berührt werden oder der Antragssteller ein berechtigtes Interesse nachweist, das gegen die schutzwürdigen Belange überwiegt.

2. Die nachfolgenden Daten sind zur Bearbeitung erforderlich und werden unter Beachtung des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Angaben zur antragstellenden Behörde
Ansprechperson in der Behörde

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten des Ansprechpartners innerhalb der Behörde an.

 

Angaben zum gesuchten Gewerbebetrieb
Gewünschte Informationen