Dieser Antrag kann nur von Dritten gestellt werden!
Bitte beachten Sie, dass für diesen Antrag eine Gebühr in Höhe von 14,00 Euro erhoben wird.
1. Die Beauskunftung erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Baden-Württemberg und der Archivsatzung der Stadt Bruchsal vom 26.06.2018. Eine Auskunft kann nur erfolgen, insoweit schutzwürdige Belange der ehemaligen Gewerbeinhaber nicht berührt werden oder der Antragssteller ein berechtigtes Interesse nachweist, das gegen die schutzwürdigen Belange überwiegt.
2. Die nachfolgenden Daten sind zur Bearbeitung erforderlich und werden unter Beachtung des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.