Förderung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie der verbandlichen Jugendarbeit beantragen

Hinweise und Informationen
Mit diesem Formular können Sie Förderungen von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendlichen sowie der verbandlichen Jugendarbeit beantragen. 

Der voraussichtliche Zuschussbetrag wird Ihnen mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags mitgeteilt. 
Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Einreichen Ihres Durchführungs-/ Verwendungsnachweises. (Bitte verwenden Sie hierzu den Online-Antrag " NAME " (+Link))

 

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Spätestens vier Wochen nach Ende der Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Eine Auszahlung der Förderung findet nur bei fristgerechtem und vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen statt.

Bei Verstößen gegen das Gesetz behält sich die Stadt Bruchsal eine Rückforderung der Zuschüsse vor.

Kontaktdaten der Ansprechperson
Angaben zur Bankverbindung
Angaben zur Gruppe bzw. Organisation
Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte wählen Sie die zutreffenden Felder aus:
Ausnahmen bei den Maßnahmen für Schulen/ Klassen für Projekte im Klassenverbund und Schulabschlussveranstaltungen.
Ausnahmen möglich.
bspw. ausgeblidete Jugendgruppenleitung, pädagogische Fach- und Betreuungskräfte.
evtl. über den Verband.

Im Zweifelsfall entscheidet das Amt für Familie und Soziales der Stadt Bruchsal, ob die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen.
Maßnahme und Förderung
Ort der Durchführung
  • Veranstaltung muss mind. 9 Stunden dauern
  • Förderung von 3 Euro je Teilnehmenden
  • Betreuungsschlüssel 1:8 (1 Betreuungskraft pro 8 Teilnehmende)
  • Die Teilnahme von behinderten Teilnehmenden gilt ein Betreuungsschlüssel von 1:1
  • Bitte Programm oder Elternbrief beifügen

Bei Maßnahmen bis max. 21 Tage (inkl. An- und Abreistag)
3 Euro je Tag und Teilnehmenden

  • Betreuungsschlüssel 1:8 (1 Betreuungskraft pro 8 Teilnehmende)
  • Teilnahme von behinderten Teilnehmenden gilt ein Betreuungsschlüssel von 1:1
  • Bitte Programm oder Elternbrief beifügen


Maßnahmen mit einer Partnergemeinde 
5 Euro je Tag und Teilnehmenden

  • Fahrtkosten i.H.v. 200 - 500 Euro können geförtdert werden
  • Es muss ein erkennbarer Bezug und Mehrwert für die Städtepartnerschaft nachgewiesen werden
  • Zuschüsse werden in Abstimmung mit der in der Stadt zuständigen Stelle für die Städtepartnerschaft ausgezahlt, eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts wird ausgeschlossen
Bei Maßnahmen bis max. 21 Tage (inkl. An- und Abreistag)
3 Euro je Tag und Teilnehmenden
  • Betreuungsschlüssel 1:8 (1 Betreuungskraft pro 8 Teilnehmende)
  • Teilnahme von behinderten Teilnehmenden mit Betreuungsschlüssel 1:1

Maßnahmen mit einer Partnergemeinde 
5 Euro je Tag und Teilnehmenden
  • Fahrtkosten i.H.v. 200 - 500 Euro können geförtdert werden
  • Es muss ein erkennbarer Bezug und Mehrwert für die Städtepartnerschaft nachgewiesen werden
  • Zuschüsse werden in Abstimmung mit der in der Stadt zuständigen Stelle für die Städtepartnerschaft ausgezahlt, eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts wird ausgeschlossen
  • geförderte Themenbereichen Jugendschutz, Schutzprävention, Inklusion, Integration, Medienkompetenz und Vermittlungen demokratischer Grundwerte
  • Müssen kostenlos und öffentlich angeboten werden
  • Förderung: 5 Euro je Tag und Teilnehmenden
  • Schulprojekte die der Sozialkompetenz und der Demokratiebildung dienen
  • Muss von externen Referenten gestaltet werden
  • Förderung von jährlich zwei Projekten pro Schule
  • Förderung: Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Projekt 
  • Antrag muss über die Schulleitung erfolgen
  • Bitte Programm oder Elternbrief beifügen
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Honorarrechnung
  • Max. 250 Euro pro Klasse für Sachkosten, keine Bewirtung
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung
  • Bitte Kostenkalkulierung beifügen
  • Max. Förderung 2.000 Euro
  • Bitte den Kostenvoranschlag beifügen
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