Der voraussichtliche Zuschussbetrag wird Ihnen mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags mitgeteilt.
Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Einreichen Ihres Durchführungs-/ Verwendungsnachweises. (Bitte verwenden Sie hierzu den Online-Antrag " NAME " (+Link))
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Spätestens vier Wochen nach Ende der Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis, sowie ein Nachweis der Teilnehmenden beigelegt werden.
Eine Auszahlung der Förderung findet nur bei fristgerechtem und vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen statt.
Bei Verstößen gegen das Gesetz behält sich die Stadt Bruchsal eine Rückforderung der Zuschüsse vor.