Förderung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie der verbandlichen Jugendarbeit beantragen

Hinweise und Informationen
Mit diesem Formular können Sie Förderungen von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendlichen sowie der verbandlichen Jugendarbeit beantragen. 

Der voraussichtliche Zuschussbetrag wird Ihnen mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags mitgeteilt. 
Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Einreichen Ihres Durchführungs-/ Verwendungsnachweises. (Bitte verwenden Sie hierzu den Online-Antrag " NAME " (+Link))

Bei Verstößen gegen das Gesetz behält sich die Stadt Bruchsal eine Rückforderung der Zuschüsse vor.

Kontaktdaten der Ansprechperson
Angaben zur Bankverbindung
Angaben zur Gruppe bzw. Organisation
Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte wählen Sie die zutreffenden Felder aus:

Im Zweifelsfall entscheidet das Amt für Familie und Soziales der Stadt Bruchsal, ob die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen.
Maßnahme und Förderung
Ort der Durchführung
  • mindestens 9 Stunden werden mit 3 Euro je Teilnehmenden gefördert
  • Betreuungsschlüssel 1:8 (1 Betreuungskraft pro 8 Teilnehmende)
  • bei Teilnahme von behinderten Teilnehmenden gilt ein Betreuungsschlüssel von 1:1
Bei Maßnahmen bis max. 21 Tage (inkl. An- und Abreistag)
3 Euro je Tag und Teilnehmenden
  • Betreuungsschlüssel 1:8 (1 Betreuungskraft pro 8 Teilnehmende)
  • Teilnahme von behinderten Teilnehmenden mit Betreuungsschlüssel 1:1

Maßnahmen mit einer Partnergemeinde 
5 Euro je Tag und Teilnehmenden
  • Fahrtkosten i.H.v. 200 - 500 Euro können geförtdert werden
  • Es muss ein erkennbarer Bezug und Mehrwert für die Städtepartnerschaft nachgewiesen werden
  • Zuschüsse werden in Abstimmung mit der in der Stadt zuständigen Stelle für die Städtepartnerschaft ausgezahlt, eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts wird ausgeschlossen
Mindestens fünf Tage pro Woche und neun Stunden täglicher Betreuung (Beginn mind. ab 8.00 Uhr) mit einem Grundbetrag i.H.v. 500 Euro je Woche und 3 Euro je Tag und Teilnehmenden.
Für Maßnahmen der kommunalen Jugendpflege (bspw. Angebote im Auftrag des Jugendzentrums oder in Kooperation mit der Schulsozialarbeit) i.H. der entstehenden Verrechnungssätze.
Fortbildungen und Seminare zu den Themenbereichen Jugendschutz, Suchtprävention, Inklusion, Integration, Medienkompetenz und Vermittlung demokratischer Grundwerte, die kostenlos und öffentlich angeboten werden, können mit einem Betrag i.H.v. 5 Euro je Tag und Teilnehmenden gefördert werden.
Schulprojekte, die der Sozialkompetenz und der Demokratie dienen, und für die zusätzliche Kräfte eingesetzt werden, können pro Schule bis zu zweimal jährlich mir einem Zuschuss bis zu 200 Euro pro Projekt gefördert werden.
Schulen in städtischer Trägerschaft können für einen Veranstaltungsraum der Stadt Bruchsal einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 2.500 Euro beantragen.
Die Entscheidung über den Zuschuss wird anhand des Angebots/Kostenvoranschlags gefällt. Der Zuschuss richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten.