Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone oder des Kübelmarktes

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone:

Die Genehmigung zum Befahren der Fußgängerzone, auch außerhalb der Lieferzeiten, erhalten:

  • Personen die in der Fußgängerzone wohnen, ein Gebäude besitzen oder ihren Stellplatz nur über die Fußgängerzone erreichen können.
  • Inhaber oder Mitarbeitende von Betrieben in der Fußgängerzone, wenn sie regelmäßig an der Arbeitsstelle be- oder entladen müssen. In der Regel wird pro Betrieb nur eine Karte mit wechselnden Kennzeichen ausgestellt. In besonders begründeten Einzelfällen sind weitere Genehmigungen für den Betrieb oder für einzelne Mitarbeiter möglich.

Dauer: 3 Jahre

Gebühr: kostenlos

 

Lieferanten oder Paketdienste erhalten nur in besonderen Ausnahmefällen eine Genehmigung zum Befahren der Fußgängerzone. Diese gilt in der Regel nur für erweiterte Lieferzeiten, nicht ganztags.

 

Dauer: 1 Jahr

Gebühr: 100 Euro

 

Befahren des Kübelmarktes:

Der Kübelmarkt darf nur zu den Geschäftszeiten von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr befahren werden. Da ein Teil der Fußgängerzone über den Kübelmarkt angefahren wird, sind beide Berechtigungen in dieser Genehmigung kombiniert. Die Berechtigung zum Befahren des Kübelmarktes wird nach den gleichen Regeln wie bei der Fußgängerzone erteilt.

 

Andere Genehmigungen:

Falls Sie die Fußgängerzone oder den Kübelmarkt im Rahmen einer Baustelle oder zur Unterstützung von Angehörigen befahren müssen, so können Sie dies unter „anderer Grund“ angeben.

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