Baustellenantrag Hochbau

Antrag für eine Arbeitsstelle ohne Aufgrabung – Hochbau –

  • Zur Nutzung öffentlicher Flächen gemäß § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg und
  • auf Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung

Hinweise und Erläuterungen:

  1. Der Arbeitsstellenantrag geht in digitaler Form bei der Straßenverkehrsbehörde ein. Eine rechtzeitige Genehmigung kann nur gewährleistet werden, wenn der Antrag mind. zwei Wochen vor dem gewünschten Baubeginn vorliegt.
  2. Öffentliche Flächen dürfen erst genutzt werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorliegt. Dieser wird per Mail zugesandt. Bei Nichtbeachtung droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
  3. Falls es sich um eine Aufgrabung handelt, verwenden Sie bitte das Formular Tiefbau.
  4. Gibt es für einen Bereich gleichzeitig mehrere Anträge, kommt zunächst die Arbeitsstelle zum Zuge, welche zuerst beantragt wurde.
  5. Der Bescheid richtet sich an den Antragsteller, dieser ist zugleich Rechnungsempfänger. Die Angaben zu den Kosten sind im Genehmigungsbescheid enthalten.
  6. Falls ein Kran gestellt werden soll, ist zuvor wegen einer „Genehmigung für das Aufstellen eines Luftfahrthindernisses“ (§§ 12, 15 und 18a Luftverkehrsgesetz) beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit, Tel. 0711 90414673 (bzw. Staatszentrale, Tel. 0711 904149010) oder per Mail an bauschutz-luftverkehr@rps.bwl.de anzufragen.
    Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Abstand zum Landeplatz, von den Flugsektoren und er Höhenlage der Baustelle im vergleich zum Landeplatz ab.
    Betroffen sind folgende Bereiche:
  • Kernstadt Bruchsal – gesamtes Stadtgebiet
  • Stadtteile – nur das Gewerbegebiet Im Schlossengarten in Untergrombach

Grundsätzlich wird für jeden einzelnen Kran, der entlang von Bahnanlagen aufgestellt wird und bei dem die Möglichkeit besteht über oder in Bahngelände zu schwenken, eine Krananweisung benötigt.  Eine Krananweisung ist aber auch für andere Baumaschinen/-geräte wie Betonpumpen oder Hubsteiger notwendig Zudem müssen Kräne an elektrifizierten Strecken auch geerdet werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Tobias.Schorstaedt@deutschebahn.com für Strecken nördlich des Bruchsaler Bahnhofes oder an harald.kubsch@deutschebahn.com für Strecken südlich des Bruchsaler Bahnhofes.

  1. Eine Verlängerung oder Änderung kann formlos unter strassenverkehrsbehoerde@bruchsal.de beantragt werden. Anzugeben ist der neue Zeitraum, der geänderte Flächenbedarf und der Grund der Verlängerung.

Weitere wichtige Dokumente:

  • Sondernutzungssatzung
  • Gebührenverzeichnis
  • Leistung Benutzung der Straßenfläche für Baustellen
  • Leistung Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

 

Antragsteller (Rechnungsempfänger)

Ansprechpartner/in

RSA-Verantwortliche Person

Der benannte Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss fachlich qualifiziert sein (RSA-Zertifikat) und jederzeit auch als Ansprechpartner für die Behörden und die Polizei greifbar sein. Er ist vor allem für die korrekte Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung und die Sicherstellung einer regelmäßigen Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen sowie für die notwendige Wartung der Sicherungselemente verantwortlich.

Vertretung der RSA-Verantwortlichen Person

LSA Verantwortliche Person

Beschreibung der Baustelle

Abmessungen inkl. Verkehrseinrichtungen

Gehweg

Geh- und Radweg

Fahrbahn

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