Förderantrag Städtepartnerschaften

Angaben zum vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied oder Ansprechpartner der Gruppe/Institution

Das Austauschvorhaben wird erst ab einem Aufenthalt von zwei Tagen gefördert.

Ein Austausch ist förderfähig, wenn er das Ziel hat, zu einer Intensivierung der Städtepartnerschaft beizutragen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Schulen haben i.d.R. bereits die Vereinbarung mit dem LRA geschlossen

Antrag auf Förderung

Informationen zur Förderung

 

Die Stadt Bruchsal bezuschusst Fahrten in die Partnerstädte mit 30% der kostengünstigsten anfallenden Fahrtkosten bis maximal 3.000 Euro. Bei Fahrten mit dem privaten PKW werden entsprechend 30% des Verbrauchs und der Mautgebühren erstattet.

 

Art der Fahrtkosten

  • Reisebus
  • Privat PKW
  • Oldtimerfahrt Ste. Menehould
    • Die Teilnahme an der traditionellen Oldtimer-Ausfahrt in Ste. Ménehould wird mit einem Drittel der Tankkosten bezuschusst. Die Teilnahme muss vorab angemeldet und genehmigt werden. Eine Abrechnung ohne Genehmigung ist im Nachhinein nicht möglich.

Die Teilnahme an der traditionellen Oldtimer-Ausfahrt in Ste. Ménehould wird mit einem Drittel der Tankkosten bezuschusst.

Die Teilnahme muss vorab angemeldet und genehmigt werden. Eine Abrechnung ohne Genehmigung ist im Nachhinein nicht möglich.

Informationen zur Förderung

 

Pro Person kann einmalig pro Begegnung eine Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 15 € beantragt werden.

Bei Besuchen von Schüler- und Jugendgruppen aus einer der Partnerstädte in Bruchsal werden ein Besuch des Bruchsaler Schlosses sowie eine Stadtführung übernommen. Außerdem wird ein Empfang im Rathaus organisiert. Bei besonders förderwürdigen Anlässen (Erstkontakt, Wiederaufnahme der Beziehungen, Jubiläen) können nach Absprache mit dem/der Vertreter/in der Stadt weitere Programmpunkte gefördert werden.

Bei Besuchen von Bruchsaler Schüler- und Jugendgruppen in einer der Partnerstädte werden die wirtschaftlichsten anfallenden Fahrtkosten in Höhe von 50%, bis maximal 5.000 Euro übernommen.

 

Kosten für Übernachtungen werden nicht übernommen. In begründeten Ausnahmefällen, wenn eine private Unterbringung nachweislich nicht möglich ist, kann ein Zuschuss von einem Drittel der wirtschaftlichsten Übernachtungskosten (Jugendherbergen o.ä.) beantragt werden.

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