Antrag auf Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Beschreibung der Veranstaltung
Festzug / Martinsumzug / Prozession / Fasnachtsumzug usw.
Bei Festzügen, Rad- und Laufveranstaltungen oder Motorsportlichen Veranstaltungen ist eine Veranstaltererklärung vorzulegen. Davon sind ortsübliche Prozessionen oder andere kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen kleineren Umfangs befreit.
Rad- und Laufveranstaltungen / Motorsportliche Veranstaltungen
Bei Festzügen, Rad- und Laufveranstaltungen oder Motorsportlichen Veranstaltungen ist eine Veranstaltererklärung vorzulegen. Davon sind ortsübliche Prozessionen oder andere kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen kleineren Umfangs befreit.
Rad- und Laufveranstaltungen / Motorsportliche Veranstaltungen
Bei Festzügen, Rad- und Laufveranstaltungen oder Motorsportlichen Veranstaltungen ist eine Veranstaltererklärung vorzulegen. Davon sind ortsübliche Prozessionen oder andere kirchliche Veranstaltungen sowie Brauchtumsveranstaltungen kleineren Umfangs befreit.
Für Rad- und Laufveranstaltungen oder Motorsportlichen Veranstaltungen muss eine Erklärung zum Versicherungsschutz abgegeben werden. Die Erklärung ist auf unserer Homepage zu finden.
Sicherheitskonzept:
Ein Sicherheitskonzept kann bei Veranstaltungen mittleren bis größeren Umfangs erforderlich sein. Es ist vom Veranstalter zu erstellen und vorzulegen, wenn wir dafür Bedarf sehen.
Ob es nötig wird hängt von der Lage und der Zahl der Teilnehmer / Besucher ab.
Bei Veranstaltungen von mehr als 500 Personen, geben Sie bitte die Zahl der Personen (Teilnehmer /Besucher / Zuschauer) an, die maximal gleichzeitig anwesend sind.
Hinweise zur Verwendung und zum Schutz Ihrer Daten finden Sie unter: Datenschutz