Rückmeldebogen für die Niederschlagswassergebühr

Berechnung der abflussrelevanten Flächen für die Niederschlagswasserveranlagung

Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe und dem Versiegelungsgrad der versiegelten und überbauten Flächen, von denen Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird (Anschluss- und Benutzungsverpflichtung für bebaute Grundstücke).

Relevant hierbei sind:

  • Direkt einleitende, überbaute Flächen, die einen eigenen Anschluss an die Kanalisation haben (z.B. durch Regenrinnen, Leitungen, Rohre, offene Gräben u.ä.)
  • Indirekt einleitende, versiegelte Flächen, die keinen eigenen Anschluss an die Kanalisation haben, von denen aber Regenwasser in den Straßeneinlaufschacht gelangt. Das sind z.B. Flächen, die an die öffentlichen Straßen/Gehwege anliegen. Diese sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Eigentümer

1. Dachflächen in m² der Gebäude/Garagen

Nutzungsart: Wohnhaus, Nebengebäude, Garage, Carport, Dachterrasse, Pergola, Halle usw.

Bezeichnung Nutzungsart

Gebäude

Grundfläche incl. Dachüberstand vollständig versiegelt

Garagendach vollständig versiegelt

Gründach Schichtstärke bis 12 cm

Gründach Schichtstärke über 12 cm

2. Versiegelte Flächen in m²

Nutzungsart: Einfahrt, Hof, Stellplätze, Parkplätze, Terrasse, Balkon, (Zu)Wege usw.

Bezeichnung Nutzungsart

vollständig versiegelt

Asphalt, Bitumen, fugenlose Pflasterflächen

stark versiegelt

fugenoffene Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster

wenig versiegelt

Kies, Schotter, Rasengittersteine, Porenpflaster, versickerungsfähiges Pflaster

3. Zisternen

4. Versickerungsanlagen

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