Bruchsaler Weihnachtswunschaktion 2025

Anmeldung bis zum 08. November möglich

Zu Weihnachten freuen wir uns über strahlende Kinderaugen und Geschenke. Mit der Weihnachtswunschaktion kann jedes Kind in Bruchsal ein Geschenk bekommen.

WER kann den Wunschzettel ausfüllen?

 

Alle Eltern in Bruchsal, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten und Kinder bis 15 Jahren haben. Wünsche von Großeltern können nicht berücksichtigt werden.

Wie kann ich mir für mein Kind ein Geschenk wünschen?

  • Fülle den Wunschzettel aus. Der Wunschzettel muss bis zum 08. November im Amt für Familie und Soziales sein. Später eingereichte Wunschzettel können nicht angenommen werden.
  • Eine Kopie oder ein Foto des gültigen Leistungsbescheids (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen) muss mit dem Wunschzettel abgegeben werden.
  • Der Wunsch darf nicht mehr als 20 Euro kosten. Wünsche von Gutscheinen sind nicht möglich.
  • Wenn der Wunsch mehr als 20 Euro wert ist oder ein Gutschein gewünscht wird, kann der Wunschzettel nicht berücksichtigt werden.

Wo kann ich das Geschenk abholen?

 

Die Geschenke können ab dem 12. Dezember abgeholt werden. Wenn Sie selbst nicht kommen können, dürfen Sie auch eine andere Person schicken. Geschenke die nicht abgeholt werden, werden gespendet.

 

Die Abholung ist in der Stadtbibliothek, Am Alten Schloss 4, 76646 Bruchsal:

 

Freitag, 12. Dezember, 13 bis 18 Uhr

Samstag, 13. Dezember, 9.30 bis 13 Uhr

Dienstag, 16. Dezember, 13 bis 18 Uhr

Mittwoch, 17. Dezember, 9.30 bis 13 Uhr

Freitag,19. Dezember, 13 bis 18 Uhr

Kontakt und Informationen:

 

Stadt Bruchsal, Amt für Familie und Soziales,

Haus der Begegnung,

Tunnelstr. 27, 76646 Bruchsal

Tel. 07251 / 79-5851,

weihnachtswunschaktion@bruchsal.de,

www.bruchsal.de/weihnachtswunschaktion


WUNSCHZETTEL

Kind(er)

1. Kind

Wunsch:

Die Wünsche dürfen nicht mehr als 20 Euro kosten.

2. Kind

Wunsch:

Die Wünsche dürfen nicht mehr als 20 Euro kosten.

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